Kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen

Gemäß AltfahrzeugV, vom 21. Juni 2002 BGBI i.S. 2214 (letzte Änderung 2. Dezember 2016 BGBl. I S. 2770)

Sie wollen ihr Fahrzeug verwerten lassen? Ob im Zuge der Diesel - Abwrackprämie oder weil ihr Fahrzeug nicht mehr zu reparieren ist, wir haben den geeigneten Entsorgungsbetrieb für Sie.
Fahrzeugbesitzer die Ihr Altfahrzeug gemäß §4 Altfahrzeugverordnung kostenlos entsorgen möchten und einen Verwertungsnachweis benötigen, gelangen auf unserer Webseite mit nur einem Klick zum Fahrzeugentsorgungsformular.

Fahrzeug entsorgen?

Was muss ich dafür machen?

Es ist ganz einfach! Füllen Sie unser Formular aus und ein Verwertungbetrieb aus Ihrer Nähe setzt sich umgehend und unverbindlich mit Ihnen in Verbindung um die Details der Entsorgung zu besprechen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Rücknahmeverpflichtung

Das hat sich geändert

Im Rahmen Ihrer Produktverantwortung (§3 Rücknahmeverpflichtung) hat sich die Automobilindustrie europaweit verpflichtet, alle von Ihnen hergestellten und ausgedienten Fahrzeuge, sofern diese die in der Verpflichtungserklärung festgelegten Kriterien erfüllen, kostenfrei zurückzunehmen.

Um dieser Rücknahmeverpflichtung flächendeckend nachzukommen, sind Kooperationsverträge mit vielen deutschen Verwertungsbetrieben seitens der Automobilindustrie abgeschlossen worden. Diese Leistung ist für Sie kostenfrei zu erbringen.

Darstellung
Demontagezentrum

In dieser Grafik zeigen wir Ihnen in vereinfachter Form, welche Stationen Ihr Fahrzeug in der Demontageanlage durchlaufen muss, bis es umweltgerecht verwertet wurde.

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Was geschieht nach der Abgabe?

Anhand unseres Ablaufschemas zur Fahrzeugentsorgung, können Sie noch einmal detailliert nachvollziehen, was mit Ihrem Fahrzeug bei einem Demontagezentrum passiert.

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Verfahrensfließbild
Automobilrecycling

Fließbild der entnommenen Materialien und Flüßigkeiten aus einem Altfahrzeug, welches der Verwertung zugeführt wurde.

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